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European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden

REACh

REACh (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) ist die neue Chemikalienverordnung der EU, die zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Die REACh-Verordnung beruht auf dem Grundsatz der stärkeren Verantwortung der Industrie für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen. Hauptziel von REACh ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken.

Wichtige Elemente von REACh sind:

  • Registrierung von Stoffen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die in Mengen von mehr als 1 t/a hergestellt oder importiert werden
  • Pflicht zur Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts
  • Reglungen zur sicheren Verwendung von Stoffen
  • Pflichten zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
  • Regelungen für Erzeugnisse mit Stoffaustritt
  • Mitteilungspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen
  • Zulassung und Beschränkung von Stoffen

Von der REACh-Verordnung sind Hersteller und Importeure sowie nachgeschaltete Anwender betroffen. Wobei die verschiedenen Gruppen unterschiedliche Anforderungen gemäß REACh-Verordnung haben.

  • Die Pflicht zu Registrierung besteht für Hersteller und Importeure, die Stoffe in Mengen > 1 t/a herstellen oder importieren. Bei > 10 t/a ist zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht anzufertigen, der bei gefährlichen Stoffen eine Gefährdungsbeurteilung bzw. Expositionsbetrachtung beinhaltet.
  • Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes besteht für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von gefährlichen Stoffen und Stoffgemischen. Für Stoffe ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, sofern für den Stoff eine Sicherheitsbeurteilung durchgeführt wurde

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